One-Stop-Shop – Neue Regelungen für Online-Shops


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One-Stop-Shop – Neue Regelungen für Online-Shops

Als zertifizierter Partner von Shopware, dem Anbieter für hervorragende Online-Shop-Lösungen, werden wir purpix über die Shopware News praktisch automatisch immer auch über die neuesten Änderungen im Online-Handel informiert. Manche dieser Änderungen betreffen gesetzliche Regelungen, die dann auch für unsere Kunden Bedeutung erlangen. Wer mit seinem Online-Shop auch Produkte ins Ausland verkauft, muss sich jetzt auf ein neues Verfahren zur Umsatzbesteuerung einstellen.

Die sogenannten Lieferschwellen legten bisher für jedes EU-Mitgliedsland gesondert fest, bis in welcher Umsatzhöhe der deutsche Umsatzsteuersatz verwendet werden durfte. Beim Überschreiten dieser Schwelle galt dann der inländische Steuersatz, der gerade bei der Umsatzsteuer sehr unterschiedlich ausfallen kann. Damit wurde man dann in diesem Land umsatzsteuerpflichtig. Jetzt sind die verschiedenen Lieferschwellen im B2C Bereich auf einen recht niedrigen Satz von 10.000 Euro vereinheitlicht worden, der auch kumuliert auf mehrere Länder gilt. 10.000 Euro sind recht schnell erreicht, selbst wenn man “nur” als Kleinunternehmer angemeldet ist.

Mit dem One-Stop-Shop (OSS) Verfahren werden die Steuern von einer zentralen Verwaltungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern automatisch auf die betroffenen Länder verteilt. Das stellt eine erhebliche Vereinfachung für die Händler dar. Die Registrierung ist freiwillig und lässt sich ohne Probleme durchführen. Wir raten Ihnen sich bei Ihrem Steuerberater ausführlich zu informieren. Beim Angebot Ihrer Produkte im Ausland ist der Eintrag des richtigen Umsatzsteuersatzes von einiger Bedeutung für Sie. In Frankreich gelten z.B. drei verschiedene Sätze. Bei einem zu hohen Steuersatz verschlechtert sich die eigene Marge, bei einem zu niedrigen wird man ohne böse Absicht zum Steuerhinterzieher. Lesen Sie die Shopware News und bleiben Sie auf dem Laufenden.