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Der AV-Vertrag


Wenn ein Unternehmen einen externen Auftragnehmer wie z.B. einen Dienstleister mit Arbeiten beauftragt, die auch den Umgang mit personenbezogenen Daten beinhalten, muss nach Art. 28 DSGVO ein diesbezüglicher Vertrag geschlossen werden.

Dieser sogenannte Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) soll den Datenschutz für die betreffenden Personen sicherstellen. Fehlt ein solcher Vertrag oder werden die darin beschriebenen Pflichten verletzt, können hohe Bußgelder verhängt werden.

Der AV-Vertrag

Verpflichtungen aus dem AV-Vertrag

Ein solcher Vertrag muss u.a. ein Konzept mit entsprechenden Maßnahmen enthalten, die sicherstellen sollen, dass der Dienstleister die personenbezogenen Daten ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet und ihren Schutz sichert.

Der Auftraggeber ist für den Abschluss und die überprüfte Einhaltung eines korrekten und vollständigen AV-Vertrags verantwortlich, sonst können Bußgelder durch die Datenschutzbehörden drohen.

Ihr AV-Vertrag mit purpix

Es versteht sich, dass wir bei der purpix GmbH über entsprechende Muster und Konzepte verfügen sowie unseren Auftraggebern jederzeit einen AV-Vertrag zur Verfügung stellen.