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Beschwerden per OS Plattform
Übergangsfrist: Bis zum 20. März 2025 konnten Verbraucher noch Beschwerden über die Plattform einreichen. Seitdem muss der Hinweis zwar weiterhin sichtbar sein, darf jedoch nicht mehr auf die Möglichkeit der Beschwerdeeinreichung verweisen.
Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Informationspflicht vollständig, dann müssen alle Hinweise und Links entfernt werden. Dies betrifft insbesondere den klickbaren Link im Impressum, Textpassagen in den AGB und ggf. Hinweise in E-Mail-Signaturen oder auf Marktplätzen.
Wichtig: Wer in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung zum Thema abgegeben hat, sollte diese fristgerecht kündigen, anderenfalls könnte der Vertrag weiterhin gelten.