Geoblocking – wichtige Bestimmungen für Online-Shops


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Geoblocking – wichtige Bestimmungen für Online-Shops

Ende 2018 trat auch in Deutschland die sogenannte Geoblocking-Verordnung in Kraft. Diese Verordnung dient dem Schutz vor Diskriminierung beim grenzüberschreitenden Erwerb von Waren innerhalb des Binnenmarktes der EU-Staaten. Geschützt werden sollen private Kunden und Unternehmen als Endnutzer, die in den EU-Staaten wohnen oder sich hier niedergelassen haben. Im Prinzip sollen sie Waren auch grenzüberschreitend zu den gleichen Bedingungen kaufen können wie diejenigen Kunden, die im gleichen Staat wie der Anbieter ansässig sind.

Das bedeutet für den Betreiber eines Online-Shops in Deutschland:

  • Unterschiedliche Einkaufsbedingungen je nach Herkunftsland sind in einem Online-Shop nicht zulässig. Kunden aus anderen EU-Staaten müssen z.B. vom deutschen Online-Shop aus Waren zu den gleichen Zahlungsmodalitäten erwerben dürfen wie deutsche Kunden. 
  • Falls der Online-Shop Waren auch mit einer länderspezifischen Version im Herkunftsland des Kunden anbietet, können dort andere Bedingungen gelten. Der Kunde darf jedoch von der deutschen Version aus zu den hier angegeben Bedingungen bestellen. Er darf nicht automatisch zur Länderversion des Kunden umgeleitet oder sonstwie beim Kauf behindert werden.
  • Es gelten die Lieferbedingungen und das Liefergebiet des Online-Shops. Wenn diese die Lieferung nur nach Deutschland vorsehen, darf der Kunde die Lieferung z.B. in einen grenznahen Paketshop in Deutschland bestellen. Ist im Online-Shop die Lieferung in andere EU-Länder einbezogen, dürfen dabei allerdings höhere Versandkosten in Rechnung gestellt werden.

Bei Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängen und Anordnungen zum Betrieb der Online-Shops erlassen.

Nach dem Brexit gelten diese Bedingungen übrigens nicht mehr für Großbritannien, es sei denn, dortige Händler bieten ihre Waren länderspezifisch auch in EU-Staaten an.