DSGVO ?!
Ein leidiges Thema, jedoch wichtig für Sie – und natürlich für Ihre wie für unsere Kunden!
Kann mir purpix helfen?
Prinzipiell sind wir keine Datenschutzbeauftragten und auch keine Anwälte. Somit können wir keine rechtssichere Auskunft erteilen. Jedoch haben wir in den letzten Jahren einige Erfahrungen sammeln können, die wir gerne mit Ihnen auf dieser Seite teilen möchten. Wir bitten jedoch von weiteren Anfragen per Telefon oder Mail abzusehen.
Unser Angebot
In Zusammenarbeit mit janolaw.de haben wir für normale Webseiten-Kunden ein Paket geschnürt. Im Zuge dieses Pakets bekommen die Kunden von uns Rechtstexte, die wir auf ihre Webseite integrieren. Weitere kleinere Anpassungen, die über das Jahr bzgl. möglicher Änderungen der Rechtslage anfallen, sind in diesem Paket schon enthalten. Bitte senden Sie bei Interesse ihre Anfrage über das untenstehende Formular.
Weitere Änderungen
Je nach Webseite sind verschiedene Inhalte vorhanden, welche nicht mehr rechtskonform sind. Das betrifft z.B. Google Maps oder auch Kontaktformulare, die ab jetzt geändert werden müssen. Ebenfalls ein Thema ist der umstrittene Cookie-Hinweis. Zusätzlich zu Ihrer Anfrage für die generellen Anpassungen unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot, das die spezifischen Änderungen auf Ihrer Webseite betrifft.
DSGVO in Ihrem Betrieb
Das neue Datenschutz-Gesetz betrifft aber nicht nur Ihre Webseite sondern auch Ihr gesamtes Unternehmen. Dabei raten wir allerdings zur Vorsicht: Im Internet kursieren diverse Spekulationen und grob fahrlässige Anweisungen, denen man nicht unbedingt Glauben schenken sollte. Unsere Empfehlung ist hier: Kümmern Sie sich um einen externen Datenschutzbeauftragten, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
UNSERE ERFAHRUNG JEDOCH OHNE GARANTIE.
Cookie Hinweise
Jeder kennt ihn bereits. Die Rede ist vom Cookie Hinweis der meist recht nervig oben oder unten an die Webseite angefügt wird. Doch eine rechtliche Grundlage dafür konnten wir bis heute nicht finden. Jedoch wurde uns von vielen „Datenschutz-Profis“ gesagt, man solle doch vorsichtshalber den Cookie-Hinweis integrieren. Wir akzeptieren diese Auskunft und bauen daher präventiv bei unseren Kunden diese Hinweise ein. Dabei aber wichtig: Es muss eine vorherige Zustimmung erfolgen, dass Cookies gespeichert werden dürfen. Der Fachbegriff hierfür lautet „Opt-In“.
Google Maps, Google Fonts & YouTube Videos
Jeder nutzt die Möglichkeiten und jeder vertraut auf die Datensicherheit bei Google & Co. Jedoch hat uns die Vergangenheit gelehrt, dass wir großen amerikanischen Unternehmen eben nicht unbedingt trauen sollten. Auch die neue DSGVO befasst sich mit diesem Thema. Bis heute wurden uns viele verschiedene Szenarien aufgezeigt. Daraus ließen sich jedoch keine klare Aussagen ableiten, was denn nun in Konsequenz wirklich unternommen werden muss. Daher unser Tipp: Entfernen Sie Google Maps, integrieren Sie Google Fonts Dateien direkt im Theme und betten Sie YouTube Videos nicht mehr auf der Webseite ein.
Onlineshops und Preise auf Webseiten
Uns wurde zugetragen, dass auch Webseiten als Onlineshop gelten können. Das kann dann der Fall sein, wenn man ein Angebot auf seiner Webseite offeriert, das per Mail oder Telefon bestellt werden kann. Hierbei tritt auch das Fernabsatzgesetz in Kraft. Man benötigt dafür tatsächlich eine wesentlich detailliertere rechtliche Absicherung als nur die Datenschutzerklärung in Kombination mit dem Impressum. Daher ist auch hier Vorsicht geboten. In Punkto Onlineshop-Absicherung können Sie sich natürlich immer gerne an uns wenden.
Senden Sie uns jetzt Ihre unverbindliche Anfrage:
purpix GmbH
Am Burgfrieden 1
83512 Wasserburg am Inn
Germany
E-Mail: info@purpix.de
Telefon kostenlos: 08071 / 92 16 18 – 0
Oder schreiben Sie uns doch über das Formular Ihre Nachricht: